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Öffentliche Aufträge
Öffentliche Auftraggeber

Öffentliche Auftraggeber sind in der Regel alle Dienststellen des Bundes und des Landes, aber auch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Es gibt jedoch auch Ausnahmen z.B. für Betriebe aus den Sektoren öffentlicher Verkehr, Versorgung mit Wärme, Strom, Trinkwasser und Gas. Hinzu kommen zahlreiche Institutionen, die das öffentliche Vergaberecht freiwillig anwenden oder weil sie aufgrund staatlicher Zuschüsse dazu verpflichtet wurden.

Öffentliche Auftragsvergabe

Öffentliche Aufträge sind grundsätzlich öffentlich auszuschreiben. Bei bestimmten Voraussetzungen, z.B. Unterschreitung bestimmter Wertgrenzen, können sie auch beschränkt ausgeschrieben oder freihändig vergeben werden. Bei der beschränkten Ausschreibung wird eine begrenzte Zahl von Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei der freihändigen Vergabe wendet sich der öffentliche Auftraggeber direkt an ein bestimmtes Unternehmen. Darüber hinaus gibt es den Teilnahmewettbewerb mit anschließender beschränkter Ausschreibung oder freihändiger Vergabe. Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe werden allgemein bekannt gemacht.

Grundlage der meisten öffentlichen Aufträge sind die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), die Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - (VOL) und die Verdingungsordnung für Freiberufliche Leistungen (VOF). Diese können durch die Vergabevorschriften der Europäischen Union erweitert werden.

Die Verfahrensregeln für Ausschreibung, Prüfung und Vergabe öffentlicher Aufträge können Sie im Auszug LHO bzw. in den Allgemeinen Bestimmungen zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen oder der Vergabeverordnung nachlesen. Die Preisfindung eines öffentlichen Auftrags kann anhand der Verordnung PR Nr.3/53 über die Preise bei öffentlichen Ausschreibungen nachvollzogen werden.

Bekanntmachungen

Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe werden unter anderem bekannt gegeben im
  • Amtsblatt für Berlin
  • Ausschreibungsblatt des Landes Brandenburg
  • Ausschreibungsanzeiger Sachsen-Anhalt
  • Bundesausschreibungsblatt
  • Supplement S zum Amtsblatt der EU

Die amtlichen Veröffentlichungen können außerdem in mehreren öffentlichen Bibliotheken eingesehen werden. Abonnenten von Ausschreibungsblättern können die Daten auch über das Internet einsehen.

Für weitere Informationen verweisen wir auf die ausführliche Broschüre "Öffentliche Aufträge", in der Sie sämtliche, hier dargestellten Informationen detailliert nachlesen können.





Sa, 04 Feb 2012
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