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Modelle der Finanzierung

Im Rahmen der besonderen Förderung der neuen Bundesländer unterstützt auch das Land Berlin die gewerbliche Wirtschaft.

Die europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland beteiligen sich an Länderprogrammen, wie z.B. der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) oder stellen eigene Programme zur Verfügung.

Die unten aufgeführten Arten der Förderung geben einen kompletten Überblick über das Angebot.
Inwieweit Investoren direkt oder durch Dritte diese Förderung in Anspruch nehmen können, ist hier ebenfalls dargestellt.

Die öffentliche Unterstützung Ihres Unternehmens folgt dabei immer der realen Unternehmensentwicklung durch
  • Investitionsförderung
  • Personalförderung und
  • Projektförderung

Arten der Förderung

Sämtliche Förderprogramme können in ihrem Kern folgender Systematik zugeordnet werden:

Zuschüsse
  • haben das Ziel, Ansiedlungsprojekte durch eine Anschubhilfe bei der Initiierung und Konsolidierung zu unterstützen
  • Antragsverfahren vor Beginn des Vorhabens notwendig
  • Zuschüsse müssen versteuert werden
  • Zuschüsse werden nach erfolgter Investition ausgezahlt
  • Dabei wird berücksichtigt, welche anderen Förderprogramme zur Initiierung des Ansiedlungsprojektes genutzt werden
  • Der Förderzeitraum beträgt 3 Jahre.

Zulagen
  • Basis ist das Investitionszulagengesetz 1999
  • Die Angebote stehen Unternehmen zur Verfügung, die ihren steuerlichen Mittelpunkt in Berlin haben.
  • steuerfrei
  • Zulagen werden nach Vorlage des Jahresabschlusses/ Anlagevermögen vom zuständigen Finanzamt gezahlt.

Darlehen
  • Die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union stellen den Banken auf Antrag zinsgünstige Refinanzierungsdarlehen (subventioniert) zur Verfügung, die den Kapitaldienst für das Unternehmen optimieren.
  • gelten besonders für Investitionen in Ost-Berlin

Bürgschaften
  • Zur Unterstützung bei der Einwerbung von Darlehen bei der Hausbank gewährt das Land Berlin Landesbürgschaften bzw. die Bundesrepublik Deutschland Bundesbürgschaften für größere Investitionsprojekte.

Parallel zu den Landesprogrammen können auch Bundesprogramme herangezogen werden.

Folgende Übersicht verdeutlicht den Förderansatz:

Fördergegenstand
Land
Bund
Investitionen
Gemeinschafts- 
aufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA)
Investitions- 
zulagengesetz
Personal
Personaltransfer- 
programm
Arbeitsmarkt- 
politisches Rahmen- 
programm / Beschäftigungs- 
intensive Infrastruktur
Forschung und Entwicklung
Innovationsförder- 
programm
Innovative Wachstumskerne
Marketing / Export
Messeförderung
Hermeskredite
Bürgschaften
Landesbürgschaften
<10 Mio. €
Bundesbürgschaften
>10 Mio. €
Darlehen
Existenzgründungs- 
darlehen
Europäisches Wiederaufbau- 
programm (ERP)





Fr, 03 Sep 2010
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