KI-Inhalte kennzeichnen – was seit dem 2. August gilt
Neue Transparenzpflichten für Unternehmen, Handel und Kreativwirtschaft

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung. Wer KI-generierte Bilder oder Texte veröffentlicht, muss diese unter bestimmten Voraussetzungen kenntlich machen – auf der eigenen Website ebenso wie in Social Media oder in Werbematerialien. Eine generelle Pflicht, alles zu kennzeichnen, was mit KI entstanden ist, gibt es dagegen nicht.
Der häufigste Irrtum: „Betrifft mich nicht, ich zeige keine Prominenten“
Viele gehen davon aus, die Kennzeichnungspflicht greife erst, wenn ein Bild eine bekannte oder zumindest identifizierbare Person zeigt. Das ist nicht der Fall. Die Verordnung zielt auf etwas anderes ab, nämlich auf die Wirkung des Bildes. Zwei Bedingungen müssen zusammenkommen:
1. Das Bild sieht aus wie eine Aufnahme.
Wer es sieht, würde es für ein echtes Foto halten.
2. Das Motiv könnte es so geben. Abgebildet sind Menschen, Dinge, Orte oder Situationen, die entweder real existieren oder zumindest glaubhaft existieren könnten.
„Ob die abgebildete Person tatsächlich lebt, spielt dabei keine Rolle. Ein frei erfundenes Gesicht, das überzeugend echt aussieht, fällt genauso unter die Pflicht wie das Porträt einer realen Person. Maßgeblich ist nicht die Herkunft des Motivs, sondern der Eindruck beim Betrachten.“
Konkret betrifft das etwa ein generiertes Foto des eigenen Geschäfts, eine erfundene Produktaufnahme oder eine Szene mit Gästen, die es so nie gegeben hat – alles Motive, die kleine Betriebe für ihre Außendarstellung häufig brauchen.

Was nicht gekennzeichnet werden muss
– Erkennbar künstliche Illustrationen: Comics, Zeichnungen, Icons und Symbolbilder ohne Täuschungspotenzial.
– KI als Schreibhilfe, etwa zum Gliedern, Kürzen oder Umformulieren.
– Texte, die inhaltlich geprüft sind und für die eine Person die Verantwortung trägt.
– Übliche Bildbearbeitung wie Helligkeit, Farbe oder Zuschnitt.
– Alles, was nicht veröffentlicht wird – interne Notizen, Entwürfe, Kalkulationen.
Worauf es bei der Umsetzung ankommt
Der Hinweis muss beim ersten Blick auf das Bild erkennbar sein. Eine Angabe allein im Impressum genügt ausdrücklich nicht. Am sichersten ist es, den Hinweis fest ins Bild einzubetten – in der Bildunterschrift geht er verloren, sobald jemand einen Screenshot macht. Formulierungen wie „KI-generiert“ reichen aus; die EU-Kommission stellt zudem kostenlose Standard-Icons bereit.
Die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung (Artificial Intelligence Act) sind im Originaltext in Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 geregelt.