Ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen eine digitale Widerrufsfunktion auf ihren Plattformen anbieten, wenn ein Vertrag über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden kann. Der Widerrufsbutton betrifft Online-Verträge zwischen Unternehmen und Verbraucher:innen, für die ein Widerrufsrecht besteht.
Ziel der neuen Regelung: Verbraucher:innen sollen einen Vertrag im Internet genauso einfach widerrufen können, wie sie ihn abgeschlossen haben.
Die neue Pflicht geht auf eine EU-Richtlinie zurück. In Deutschland wird sie im Bürgerlichen Gesetzbuch umgesetzt. Der neue Widerrufsbutton ist dann in § 356a BGB geregelt.
Im Infoblatt von Mittelstand Digital erfahren Händler:innen für welche Verträge die Pflicht gilt, welche Anforderungen an Gestaltung und Ablauf zu beachten sind und wo typische Umsetzungsrisiken liegen.