StartAktuellesNeuigkeitenWiderrufsbutton ab 19.06.2026

Widerrufsbutton auf Händlerplattformen im BtoC

Ab 19.06.2026 verpflichtend

Ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen eine digitale Widerrufsfunktion auf ihren Plattformen anbieten, wenn ein Vertrag über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden kann. Der Widerrufsbutton betrifft Online-Verträge zwischen Unternehmen und Verbraucher:innen, für die ein Widerrufsrecht besteht. 

Ziel der neuen Regelung: Verbraucher:innen sollen einen Vertrag im Internet genauso einfach widerrufen können, wie sie ihn abgeschlossen haben. 

Die neue Pflicht geht auf eine EU-Richtlinie zurück. In Deutschland wird sie im Bürgerlichen Gesetzbuch umgesetzt. Der neue Widerrufsbutton ist dann in § 356a BGB geregelt. 

Im Infoblatt von Mittelstand Digital erfahren Händler:innen für welche Verträge die Pflicht gilt, welche Anforderungen an Gestaltung und Ablauf zu beachten sind und wo typische Umsetzungsrisiken liegen.