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Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen


Der Fonds ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern. Ziel des Sonderfonds ist es, durch die Corona-Pandemie verursachte Härten für Veranstalter auszugleichen und Schäden, die aus Corona-bedingten behördlichen Veranstaltungsverboten entstehen, zu entschädigen. Der Fonds richtet sich an Veranstalter von nach § 69 GewO festgesetzten Messen und Ausstellungen.

Die Inanspruchnahme des Sonderfonds erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:

  1. Registrierung mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Veranstaltungsstart (spätestens am 28. Februar 2022) auf Online-Plattform (siehe unteren Anmelde-Link).
  2. Sollte es tatsächlich zu einem Corona-bedingten behördlichen Veranstaltungsverbot kommen, kann auf Grundlage der Registrierung ein Antrag auf Billigkeitsleistung aus dem Sonderfonds gestellt werden. Eine Antragsstellung ist bis Ende September 2022 möglich.

Weitere Informationen und Kontakt:

Hotline: 030 1200 21036
Email: bmwi-soma(at)snt-regiocom.com 

Nadine Thomas

Nadine Thomas

Beraterin
Spezialisierung: Textil- und Kreativwirtschaft, Veranstaltungen / Märkte, Existenzgründung, Insolvenzen,
Bezirksamt Pankow, Büro für Wirtschaftsförderung


nadine.thomas@ba-pankow.berlin.de
Daniela Franzke

Daniela Franzke

Beraterin
Spezialisierung:
Tourismus / Tourismusförderung
Bezirksamt Pankow, Büro für Wirtschaftsförderung


daniela.franzke@ba-pankow.berlin.de