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Überblick zu den Novemberhilfen /11/2020)


  1. Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
  2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
  3. Für Soloselbständige ist hier ein ELSTER-Zertifikat notwendig, aber keine Prüfung durch Wirtschaftsprüfer etc.
  4. Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25.11.).
  5. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
  6. Antragsberechtigt sind solche Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten, und somit direkt betroffen sind.
  7. Indirektbetroffen sind Unternehmen, die zwar nicht direkt von einer staatlichen Schließungsanordnung betroffen sind, aber faktisch im November dennoch an der Ausübung ihres Gewerbes gehindert sind, sind auch antragsberechtigt. Dazu zählen Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen, zum Beispiel eine Wäscherei, die vorwiegend für Hotels arbeitet, die von der Schließungsanordnung direkt betroffen sind
  8. Auch Mittelbar betroffene Unternehmen sind auch antragsberechtigt, wenn sie regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze durch Lieferung und Leistungen im Auftrag von Unternehmen, die direkt von den Maßnahmen betroffen sind, über Dritte erzielen. Z. Bsp.: Betroffene aus der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft wie Tontechniker*innen, Bühnenbauer*innen und Beleuchter*innen.

Die FAQ werden Ihnen weiter Antworten geben:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-11-05-faq-ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html

Town Hall Call von Berlin Partner

„Außerordentliche Wirtschaftshilfen des Bundes (Novemberhilfe)“
Montag, 23.November, 9 Uhr

In diesem Town Hall Call stellen Experten die Rahmenbedingungen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe vor.
- Wer ist antragsberechtigt?
- Welche Mittel können wo abgerufen werden?
- Mit welcher Zeitschiene muss man rechnen?

DIe Experten sind:
- Dr. Michael Knieß, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- Christian Wolf, Senior Manager Förderung Finanzierung, Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Haben Sie weitere Fragen zu den Novemberhilfen? Dann schicken Sie diese vorab über das Anmeldeformular zu:

https://berlin-partner-veranstaltungen.de/main_frontend.php?logincode=5TH

Sie erhalten den Zugangslink/Einwahldaten dann per E-Mail.

Nadine Thomas

Nadine Thomas

Beraterin
Spezialisierung: Textil- und Kreativwirtschaft, Veranstaltungen / Märkte, Existenzgründung, Insolvenzen,
Bezirksamt Pankow, Büro für Wirtschaftsförderung


nadine.thomas@ba-pankow.berlin.de
Daniela Franzke

Daniela Franzke

Beraterin
Spezialisierung:
Tourismus / Tourismusförderung
Bezirksamt Pankow, Büro für Wirtschaftsförderung


daniela.franzke@ba-pankow.berlin.de