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Betreiber:innen von Schankvorgärten in Pankow für 2021 von Sondernutzungsgebühren befreit


Pressemitteilung vom 18.05.2021

In seiner Sitzung vom 18. Mai 2021 hat das Bezirksamt Pankow eine Unterstützung der Gastronomiebetriebe beschlossen, die durch pandemiebedingte Einschränkungen wirtschaftliche Einbußen erleiden. Für das Kalenderjahr 2021 werden Betreiber:innen von Schankvorgärten in Pankow daher von Sondernutzungsgebühren befreit. Dies betrifft alle Neuantragstellungen sowie auch bereits genehmigte Schankvorgartenflächen.

Damit möchte der Bezirk nach der bereits geltenden Duldung von zeltartigen Einhausungen nun erneut den Gastronomiebetrieben und damit auch der Lebenskultur im Bezirk seine Unterstützung bieten.

Für die Neubeantragung eines Schankvorgartens (Tische und Stühle) im öffentlichen Straßenland werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrs-Ordnung gemäß § 46 StVO und zur Sondernutzungserlaubnis nach § 11 i.V.m. § 13 Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) zur Aufstellung von Tischen u. Stühlen (siehe Link)
  • Kopie der aktuellen Gewerbeerlaubnis und ggf. Gaststättenerlaubnis
  • eine bemaßte Lageskizze, die die genauen Örtlichkeiten darstellt

Das Antragsformular ist unter dem folgende Link abrufbar: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/verwaltung/artikel.219595.php

Flächen des ruhenden Fahrzeugverkehrs (Parkplätze) werden für gastronomische Aktivitäten (Tische und Stühle) einzelfallbezogen geprüft. Weges des erhöhten Prüfaufwands und der dafür erforderlichen straßenverkehrsbehördlichen Anordnung kann es bei einer solchen Genehmigung leider zu zeitlichen Verzögerungen kommen.

Kontakt für Presseanfragen:
Nicole Holtz 030 – 90 295 5822 nicole.holtz@ba-pankow.berlin.de.