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Nachhaltigkeit und Klimaschutz


nawi Berlin - Portal für Nachhaltigkeit

Auf nawi.berlin finden Sie kostenfreie Berliner Angebote auf einen Blick
https://nawi.berlin/?filter=art:F%C3%B6rderung

Koordinierungsstelle für Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und Klimaschutz

Die Koordinierungsstelle für Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und Klimaschutz (KEK) unterstützt Unternehmen in Fragen zu Ressourcen- und Klimaschutz als auch Kreislaufwirtschaft und nachhaltigem Wirtschaften. Hier erhalten Berliner Unternehmen kostenlose Beratung zu zirkulärem Wirtschaften. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Angeboten im Bereich Energieeffizienz und Klimaschutz erweitert die KEK ihr Angebot mit Blick auf ein klimaneutrales Berlin 2045 durch weitere kostenlose Services. Hierzu gehören Basis- und KMU-Detailberatungen, Unternehmensworkshops und Vernetzungsangebote.

Die KEK ist ein partnerschaftliches Angebot der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und der Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.

Weitere Informationen zur KEK und ihren Angeboten finden Sie unter folgenden Link: https://www.berlin.de/service-energieeffizienz-kreislaufwirtschaft/

 

 

Energiesparnetzwerk des Einzelhandels - Beratung

Das Energiesparnetzwerk des Berliner Handels unterstützt kleine und mittelständische Einzelhändlerinnen und -händler bei Energieeinsparungen und Klimaschutzmaßnahmen:

  • Erster Einstieg in das Thema Energieeffizienz, mit dem Fokus auf kleine und mittelständische Einzelhandelsbetriebe.

Adressatenkreis: Fokus liegt auf Einzelhändler:innen, aber auch weitere interessierte Anrainer:innen von Geschäftsstraßenkönnen einen Effizienzcheck in Anspruch nehmen.

Kontakt und weitere Informationen:

Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V.
Phillip Haverkamp
030 – 881 77 38
haverkamp(at)hbb-ev.de

Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)

Durch das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft dabei unterstützt, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und nachhaltige Mobilitätslösungen im Rahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements umzusetzen.

Es werden sowohl die Beschaffung und das Leasing von gewerblich genutzten, elektrisch betriebenen Fahrzeugen als auch die Errichtung von stationärer Ladeinfrastruktur im gewerblichen Umfeld unterstützt.

Wie wird gefördert: Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt:
- In Form einer Vollfinanzierung bei der Potentialberatung.
- In Form einer Anteilsfinanzierung bei der Realisierungsberatung, Ladeinfrastrukturförderung, Förderung von Taxis (M1), Nutz- (N1, N2) und Mikrofahrzeugen sowie Förderung von Neuanschaffungen von E-Inklusionstaxis (M1, M2) und Umbauten und Einbauten in ein E-Inklusionstaxi.
- In Form einer Festbetragsfinanzierung bei der Förderung von motorisierten Zweirädern.

Detaillierte Informationen zu den Fördersummen für die Anschaffung von elektrischen Fahrzeugen, den Aufbau von Ladeinfrastruktur und die Umsetzung von Maßnahmen im betrieblichen Mobilitätsmanagement finden Sie auf der Seite „Finanzierungsförderung“ (der Link steht unten).

Wer wird gefördert: Die Förderung zielt auf in Berlin tätige kleine und mittlere Unternehmen (nach KMU-Definition) und selbständig Tätige, die zur Ausübung ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen.

Antragsverfahren: Den WELMO-Förderantrag reichen Sie über das elektronische Antrags- und Verwaltungssystem ein.
Die Förderrichtlinie gilt bis 2027. Wenn die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.

Weiterführende Informationen
Link zum Programm
Link zu der Finanzierungsförderung
Link zur Förderrichtlinie

Kontakt:
IBB Business Team GmbH
Tel.: 030 – 2125 4480
E-Mail

Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement des Bundes

Im Rahmen der Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) im Rahmen der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement" vom 02. Mai 2023klimafreundliche Maßnahmen in Betrieben.

Das betriebliche Mobilitätsmanagement ist ein strategischer Ansatz für Unternehmen eine effiziente, attraktive, umwelt- und sozialverträgliche Personenmobilität zu fördern und aktiv zu gestalten. Verbesserungen werden dabei zum Beispiel in den Themenbereichen professionelles Standortkonzept mit den Themen Mitarbeitermobilität, Dienstreisen, Fuhrpark, Mobilitätskosten oder Infrastruktur gesucht und umgesetzt.

Weiterführende Informationen und Details zur Antragstellung finden Sie hier:
https://www.mobil-gewinnt.de/Foerderprogramm/Uebersicht

Beratung Elektromobilität und Lösungen für Ladeinfrastruktur

Verschiedene Beratungsunternehmen unterstützen im Bereich Elektromobilität Unternehmen und Immobilienbesitzer bei der Umstellung auf Elektrofahrzeuge und der Errichtung von Ladeinfrastruktur. Sie begleiten Interessierte von der Potenzialanalyse, über die Fördermittelbeantragung bis hin zur Realisierungsberatung. In Pankow sind dies bspw. Charge & Co GmbH in der Torstraße oder Quantz und Partner. Eine Suche können Sie auf den Seiten des Arbeitskreis Elekromobilität durchführen.

eMO: Die Ladeinfrastruktur und die E-Fahrzeuge werden finanziell gefördert. Die Informationen über aktuelle Fördermöglichkeiten für Elektromobilität finden Sie auf der Seite der Berliner Agentur für Elektromobilität. Projektmanagerin Innovation bei der Berliner Agentur für Elektromobilität ist Luisa Arndt, Telefon: 030 - 46302-257
https://www.emo-berlin.de/de/wegweiser/zahlen-daten-fakten/

Das FlächenTOOL unterstützt den Aufbau von Ladeinfrastruktur in Deutschland durch die Identifizierung geeigneter Liegenschaften. Hier können Sie Ihre Liegenschaften melden und anbieten – oder aber eine geeignete Liegenschaft für Ihr Projekt finden.https://flaechentool.de/
 

GründachPLUS, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Das Förderprogramm GründachPLUS richtet sich auch an Unternehmen und Gewerbetreibende in Berlin. Förderfähig sind Dach- und Fassadenbegrünungen an Wohn-, Büro- und insbesondere Gewerbebauten – einschließlich der Dächer von Tiefgaragen –, sofern sich das Gebäude in einem förderfähigen Berliner Postleitzahlgebiet befindet. Eine PLZ-Abfrage zur Prüfung der Förderfähigkeit ist über die IBB möglich.

Förderfähig sind Dachbegrünungen ab 100 Quadratmetern Vegetationsfläche sowie Fassadenbegrünungen, bodengebunden ab 50 Quadratmetern bzw. wandgebunden ab 10 Quadratmetern. Die Begrünung kann entweder einzeln oder in Kombination erfolgen. Kombinierte Maßnahmen an Dach und Fassade erhalten eine höhere Förderquote.

Es stehen zwei Förderwege zur Verfügung: die reguläre Förderung und das Green Roof Lab, das sich an besonders innovative oder gemeinwohlorientierte Projekte richtet. Für Unternehmen kann das Green Roof Lab besonders interessant sein, wenn z. B. publikumswirksame oder experimentelle Nutzungskonzepte geplant sind – hier sind zusätzliche Förderungen (z. B. für Absturzsicherungen oder Planungskosten) möglich.

Die Förderhöhe richtet sich nach Art und Umfang der Begrünung. Bei Dachbegrünungen werden abhängig von der Stärke der Vegetationstragschicht bis zu 180 Euro pro Quadratmeter gefördert. Für Fassadenbegrünung werden 50 % der förderfähigen Kosten, bei kombinierter Begrünung 60 % der Kosten übernommen. Zusätzlich können bis zu 85 % der Planungs- und Beratungskosten erstattet werden – maximal 34.000 Euro bei kombinierten Projekten.

Die Antragstellung erfolgt in zwei Schritten in Papierform über die IBB Business Team GmbH: zunächst ein Vorantrag mit Stammdaten, anschließend ein Hauptantrag mit vollständigen Projektunterlagen.

Das Förderprogramm gilt ab dem 17. Januar 2025 und läuft mindestens bis zum 31. Dezember 2027.

 

Weiterführende Informationen
Link zur Antragsstellung
Link zu der Förderrichtlinie
Link zur Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Link zu der „Berliner Regenwasseragentur“

Kontakt:
IBB Business Team GmbH
Tel.: 030 – 2125 2366
E-Mail
Berliner Regenwasseragentur
E-Mail

Förderkompass 2025 des BAFA

Der neue Förderkompass ist erschienen. Hierin bündelt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jedes Jahr die wichtigsten Informationen zu alten und neuen Förderprogrammen und bietet Interessenten eine erste Orientierung.

https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Bundesamt/20250402_foerderkompass.html

 

Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“

Mit dem Förderprogramm „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“ möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Gemeinwohlorientierte Unternehmen stärken, ihr Wachstum fördern und Impulse für die verstärkte Gründung neuer Gemeinwohlorientierter Unternehmen geben.

Ziele der Förderrichtlinie sind die Professionalisierung und Kompetenzerweiterung gemeinwohlorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen und die Unterstützung bei Vernetzung und Kooperation mit anderen. Denn: Um gute Ideen umzusetzen, fehlen häufig nicht nur die finanziellen Mittel, sondern auch passendes unternehmerisches Wissen und erfolgreiche Umsetzungsstrategien. Das Programm knüpft damit an das Vorgängerprogramm „REACT with impact“ an.

Das Programm unterstützt Gemeinwohlorientierte Unternehmen auf zwei Wegen:

  • Im Individual-Modul (Modul I) werden vertiefte Unterstützungsleistungen für gemeinwohlorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gefördert.
  • Im Multiplikator-Modul (Modul II) werden übergreifende Unterstützungs- und Informationsmaßnahmen zu Themen des Gemeinwohlorientierten Unternehmertums gefördert, die zahlreichen Unternehmen gleichzeitig offenstehen.

Antragsberechtigt für eine Zuwendung sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen oder Zusammenschlüsse juristischer Personen oder Vereinigungen.

Dazu zählen zum Beispiel Impact Hubs, Inkubatoren, Akzeleratoren, Co-Working-Spaces, Wirtschaftsförderungen, Kammern, Technologie- und Gründerzentren, Hochschulen etc.

Der Zuschuss beträgt max. 85 Prozent der zuwendungsfähigen und nachgewiesenen Gesamtausgaben (nachgewiesene maßnahmenbezogene Personalausgaben zzgl. 40%
Restkostenpauschale

Mehr Informationen auf den Seiten des BMWK
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2024/09/06-foerderprogramm-nachhaltig-wirken.html

KFW Umweltprogramm- Kredit und Zuschuss

Das KfW-Umweltprogramm wurde um den Verwendungszweck "Natürliche Klimaschutzmaßnahmen" ergänzt.

Unter diesem Verwendungszweck werden ab sofort Vorhaben zur Stärkung von Klima-, Naturschutz und Biodiversität auf Betriebsgeländen oder auf Flächen von Gewerbe- oder Industrieparks und an Betriebsgebäuden gefördert.

Den Kredit erhalten Sie mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 60%.

Zu den förder­fähigen Maßnahmen zählen:

  •    Natürliche Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden, auf Betriebs­geländen oder
       auf der Fläche von Gewerbe- und Industrie­parks (mit Tilgungszuschuss)
  •    Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen
       (Circular Economy)
  •    Luftreinhaltung/Lärmschutz
  •    Technische Klimaschutzmaßnahmen
  •    Anpassung an den Klimawandel
  •    Umweltfreundlicher Verkehr
  •     Sonstige Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen
  •     Planungs- und Umsetzungsbegleitung

Weitere Informationen finden Sie hier:
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Umweltprogramm-(240-241)/

EU-Förderprogramm LIFE - Zuschuss

LIFE ist das einzige EU-Förderprogramm, das ausschließlich Projekte zu den Themen Umwelt und Klima fördert.

Das LIFE-Programm hat zwei Hauptbereiche mit jeweils zwei Unterprogrammen:

  • Bereich „Umwelt“ mit den Teilprogrammen
    • Naturschutz und Biodiversität
    • Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität
  • Bereich „Klimapolitik“ mit den Teilprogrammen
    • Klimaschutz und Klimaanpassung, Energiewende

Nähere Informationen zur LIFE-Beratungsstelle

STAGE Beratungsprogramm - Zuschuss

Das STAGE Programm unterstützt KMU mit bis zu 25.000 EUR Beratungsförderung, um eine Nachhaltigkeitsinvestition vorzubereiten: z.B. mit dem Ziel der Erhöhung von Energie- und Ressourceneffizienz, Abfallvermeidung, oder Entwicklung klimaschonender und kreislauffähiger Geschäftsmodelle.

Die STAGE-Beratungsförderung der  Koordinierungsstelle für Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und Klimaschutz im Betrieb (KEK) eignet sich, um die Impulse aus einer KEK-Detailberatung zu vertiefen. Die konkreten förderfähigen Aktivitäten sind:

1.     Erstellung eines Investitionsprojektplans
2.     Machbarkeitsstudie
3.     Technologie-Audit
4.     Due-diligence Analyse
5.     Datensammlung und Analyse für die THG-Bilanzierung
6.     Anpassung von Geschäftsprozessen
7.     andere in Bezug auf den Investitionsplan relevante Beratungsfelder

Bewerbungsstichtage sind: 30. September, 15. November, 31. Dezember

Um sich auf die Förderung bewerben zu können, müssen KMU zunächst Phase 1, das Initial Assessment, im STAGE Lernmodul abschließen. Im Anschluss können Sie eine/n passende/n Nachhaltigkeitsberater/in auswählen und gemeinsam Ihren SustainabilityTransitionPlan entwickeln. Sofern Sie eine/n Ihnen bereits vertraute/n Berater/in mitbringen möchten, muss diese/r sich zunächst auf der STAGE Plattform registrieren:https://stagepartners.eu/

Mehr Informationen über die Koordinierungsstelle für Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und Klimaschutz im Betrieb (KEK):

Kontakt
Telefon: 030 310078 – 4717
E-Mail: info(at)kek.berlin.de
www.berlin.de/service-energieeffizienz-kreislaufwirtschaft/

Beratungszeiten sind
Montag bis Donnerstag: von 09:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: von 09:00 bis 14:00 Uhr

 

Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE)

Die Förderaufrufe sind derzeit ausgesetzt.

Was wird gefördert: Durch das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) wird neben dem Klimaschutz der Erhalt der urbanen Lebensqualität und der Funktionsfähigkeit städtischer Infrastrukturen sowie die Verbesserung der Anpassungsfähigkeit natürlicher, gesellschaftlicher und ökonomischer Systeme vorangetrieben.


Die Vorhaben werden in der Förderperiode 2021 bis 2027 mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie des Landes Berlin gefördert und können den folgenden sechs Förderschwerpunkten zugeordnet werden:

Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz
Förderschwerpunkt 2: Umwelt- und Energiemanagementsysteme
Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme
Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel
Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung
Förderschwerpunkt 6: Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität

Wie wird gefördert:
Die Förderung aus EFRE-Mitteln beträgt grundsätzlich bis zu 40% v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Mindestens im Umfang von 60% v. H. sind öffentliche Mittel des Landes Berlin, des Bundes oder private Mittel aufzubringen.
Eine zusätzliche Förderung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird ausgeschlossen. Die Förderung erfolgt als Projektförderung. Sie wird für Stellen der Berliner Verwaltung anteilig mittels auftragsweiser Bewirtschaftung als nicht rückzahlbare Zuschüsse ausgereicht. Förderfähig sind Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Durchführung des Vorhabens stehen, soweit nachfolgend nichts Anderes geregelt ist. Förderfähig sind die zum Erreichen des Förderziels notwendigen Ausgaben für Investitionen, Planungsleistungen und ingenieurtechnische Leistungen Dritter. Ausgaben für Personal, Sachmittel, Reisen und Partizipationsverfahren sowie sonstige Dienstleistungen Dritter (zum Beispiel Gutachten, Studien) können unter Berücksichtigung der Kriterien des jeweiligen Förderschwerpunkts anerkannt werden.
Wer wird gefördert: Antragsberechtigt sind Hauptverwaltung, Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen, öffentliche und private Unternehmen sowie Unternehmenskooperationen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin.

Programmlaufzeit: Die Laufzeit der Förderrichtlinie ist bis zum 30. Juni 2027 befristet.

Die Auflistung der aktuellen BENE 2 Aufrufe steht zum Download unter folgendem Link zur Verfügung.

Die Antragstellung erfolgt als zweistufiges Verfahren. Zunächst gilt es, in Form einer Projektskizze die Zielsetzungen und Herausforderungen zu beschreiben sowie einen finanziellen Richtwert zu benennen. Im Falle einer positiven Bewertung Ihres skizzierten Vorhabens werden Sie aufgefordert, einen Antrag zu stellen.

Der gesamte Prozess der BENE 2-Förderung von Skizze über Antrag und Mittelanforderungen bis hin zur Einreichung des Verwendungsnachweises erfolgt über das BENE 2-Förderportal.

Die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH berät Sie als Programmdienstleister für BENE 2 bei allen Fragen von der Projektidee über die Antragstellung bis hin zur Umsetzung des Vorhabens.

Weiterführende Informationen
Link zu den Förderschwerpunkten
Link zum BENE 2-Förderportal
Link zum Quartiermanagement Berlin
Link zur Förderdatenbank

Kontakt:
B.&S.U. mbH Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH
Tel.: 030 – 39042 33
E-Mail

Kontakt und weitere Informationen unter:
https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/foerderprogramme/bene/

Klimaschutz und Gebäude (Übersicht Bund) - Beratung, Zuschuss

Das passende Förderprogramm für Unternehmen finden

Es gibt viele gute Gründe, um auf Energie- und Ressourceneffizienz in Ihrem Unternehmen zu setzen. Hier erfahren Sie, welche Förderprogramme Sie nutzen können, wo Sie Beratung finden und worauf Sie achten müssen. Die Angebote richten sich an alle kleinen, mittleren und große Unternehmen.

Kontakt und weitere Informationen unter:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Referat Soziale Medien/Online-Kommunikation
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin

Förderberatung Energieeffizienz
Kostenfreie Hotline: 0800 0115 000
Montag - Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Die wichtigsten kurzfristigen Energieeinsparmaßnahmen im Überblick finden Sie im nachfolgenden Dokument (PDF)

SolarZentrum Berlin - Beratung

Das SOLARZENTRUM BERLIN ist eine unabhängige Beratungsinstitution für alle Fragen rund um Solarenergie und Solaranlagen:

  • Beratung zu Photovoltaik, Speichern,  Solarthermie und Wärmepumpen
  • Durchführung von Veranstaltungen
  • Unterstützung des Solarhandwerks
  • Virtuelle Ausstellung
  • Solardachbörse, in der Unternehmen ihr Dach für die Nutzung durch Dritte anbieten können

Adressatenkreis: Alle Berliner Unternehmen, die Beratung zu Solaranlagen-Anlagen benötigen (aber auch Privatpersonen)

Kontakt und weitere Informationen:

SolarZentrum Berlin
Ansprechpartner: Alexander Witusch
Telefon: +49 (30) 22 666 300
Mail: info(at)solarzentrum.berlin
Web: https://www.berlin.de/solarcity/solarzentrum/

 

Energieeffizienz: Modul 5: Transformationskonzepte

Ziel der Förderung von Transformationskonzepten ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen. Die Förderquote für Unternehmen beträgt 50 bzw. 60%. Die maximale Förderung ist auf 80.000 Euro je Konzept begrenzt.

Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen u.a.:

  • Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz
  • die Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten
  • Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen

Kontakt und weitere Informationen:

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1883

Antragstellung 2024: www.wettbewerb-energieeffizienz.de/WENEFF/Navigation/DE/Home/home.html

EENergy - Zuschuss


Förderbereich: Die Förderung kann für Investitionen genutzt werden. Hierzu zählen neue Geräte, Prozesse sowie Investitionen in Gebäudetechnik oder Produktionslinien. Auch Beratungsleistungen und sonst. Dienste sind abgedeckt. Pro KMU können 10.000€ als Zuschuss beantragt werden.

Das Projekt muss eine Energieeinsparung von min. 5% ermöglichen oder 5% weniger Netzentnahme zur Folge haben, z.B. über eine neue energiesparende Anlage (Server, Lüftung, Kühlung, Heizung)

Antragskriterien: Antragsteller müssen der EU-Definition für KMU entsprechen sowie vor dem 01.01.2023 gegründet worden und operativ tätig sein.  

Website des Programms
EU-Beratung durch Berlin Partner

 

 

Klimaschutzoffensive für den Mittelstand – Darlehen mit ergänzendem Zuschuss

Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen können über zinsgünstige Darlehen in Verbindung mit einem Klimazuschuss werden mittelständischen Unternehmen gefördert.

Förderfähig sind Investitionen für die Errichtung, den Erwerb sowie die Modernisierung von Anlagen, wie die Herstellung klimafreundlicher Technologien, Produkte und Schlüsselkomponenten klimafreundliche Produktionsverfahren, die Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien, Stromverteilnetze und Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus Abwärme und Gas, Verteilnetze Abwärmenutzung und Fernwärme/-kälte, Energiespeicher, Herstellung von Biomasse, Biogas und Biokraftstoffen, Wasser-, Abwasser- und Abfallmanagement, Kohlenstoffdioxid Transport/Speicherung und nachhaltige Mobilität.

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Klimaschutzoffensive-f%C3%BCr-den-Mittelstand-(293)/

 

KfW Bankengruppe Standort Berlin
Charlottenstraße 33/33a
10117 Berlin
Tel.: 030 2 02 64-0
Fax: 030 2 02 64-51 88

Web: www.kfw.de

KfW-Umweltprogramm- Darlehen

Mit dem KfW-Umweltprogramm können Unternehmen und Freiberufler für Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit gefördert werden, wenn u.a. damit Material und Ressourcen eingespart, Luftverschmutzungen, Geruchsemissionen, Lärm und Erschütterungen vermindert oder vermieden, Abfall vermieden, behandelt und verwertet wird, Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge, Ladestationen für Elektrofahrzeuge, etc. Der zinsverbilligte Kredit kann bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben betragen.

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/Finanzierungsangebote/Umweltprogramm-(240-241)/

KfW Bankengruppe Standort Berlin
Charlottenstraße 33/33a
10117 Berlin
Tel.: 030 2 02 64 - 0
Fax: 030 2 02 64 - 51 88

Web: www.kfw.de

Berliner Regenwasseragentur - Beratung

Regenwasser soll möglichst auf dem Grundstück bzw. am Ort des Anfalls zurückgehalten und bewirtschaftet werden. Die Berliner Regenwasseragentur unterstützt das Land Berlin dabei, diesen Wechsel gut über die Bühne zu bringen: Mit Informations-, Beratungs- und Qualifikationsangeboten, der kooperativen Entwicklung von Umsetzungsstrategien und der Mithilfe bei der Realisierung eines Grüne-Dächer-Förderprogramms.

https://www.regenwasseragentur.berlin/kontakt/

Berliner Regenwasseragentur
Neue Jüdenstr. 1
10179 Berlin
Postanschrift: 10864 Berlin
info(at)regenwasseragentur.berlin

Flächenentsiegelung - Beratung, Förderung