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Mietzuschuss zu Gewerbemieten (08/2020)


Mietzuschuss zu Gewerbemieten

Seit dieser Woche können rückwirkende Zuschüsse für Gewerbemieten beantragt werden, sofern diese bisher noch nicht durch andere Hilfsprogramme bezuschusst wurden.

Es werden Zuschüsse in Höhe von 50% der Gewerbemiete in den Monaten April und Mai dieses Jahres von grundsätzlich bis zu 10.000 Euro gewährt.

Voraussetzungen sind:

  1. mehr als 10 bis zu 249 Beschäftigte
  2. im April und Mai wurden keine Soforthilfe in Anspruch genommen
  3. ein Umsatzausfall von mehr als 60 Prozent im Vergleich zu den beiden Vorjahresmonaten

Für die Soforthilfe stellt das Land Berlin 90 Mio. Euro zur Verfügung.

Der Zuschuss kann seit dem 17.08.2020 über das Online-Portal der IBB beantragt werden. 

Weitere Informationen und Link zum Antragsformular:

 https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/soforthilfe-gewerbemieten.html