Übernahme von Beratungskosten für KMU und Freiberufler (04/2020)
Bis zu 4.000 € Beratungskosten ohne Eigenanteil für KMU und Freiberufler in der Corona-Krise
Seit 3. April 2020 ist eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft.
Ab sofort können Beratungsleistungen bis 4.000,00 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden.
Anträge sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen.
- Hierzu das Informationsblatt der BAFA (PDF): https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/unb_merkblatt_corona.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- Der Link zur Infoseite der BAFA: https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html
- Antrags-Formular für die Förderung von Beratungsleistungen: https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung