Menü
Start > Handlungsfelder > Flächenentwicklung

Flächenentwicklung in Pankow


Der Bezirk Pankow ist in den vergangenen Jahren durch eine sehr dynamische positive wirtschaftliche Entwicklung charakterisiert. Mit der wachsenden Stadt steigen jedoch auch die Nutzungskonkurrenzen. Gewerbetriebe werden zunehmend durch renditestärkere Nutzungen wie z.B. Wohnen oder Einzelhandel aus den innerstädtischen Lagen verdrängt und gewerbliche Flächen werden auch für städtische Pflichtaufgaben wie z.B. Flüchtlingsunterbringung oder Soziale Infrastrukturen in Anspruch genommen. Den steigenden Flächenbedarfen von Unternehmen steht so oft ein sinkendes Angebot an kurzfristig verfügbaren Gewerbeflächen gegenüber. Ansiedlungs- und Erweiterungsabsichten von Unternehmen können in vielen Teilräumen jetzt schon nicht mehr ausreichend bedient werden, so dass mitunter eine Abwanderung droht.

Die Wirtschaftsförderung sieht in der gewerblichen Flächenentwicklung und -sicherung daher eine zentrale Aufgabe um Pankow als attraktiven Arbeits- und Wirtschaftsstandort zu erhalten. In enger Kooperation mit dem Stadtentwicklungsamt und mit Hilfe von Fördermitteln z.B. aus dem GRW-Regionalbudget sind bereits zahlreiche Maßnahmen angeschoben worden bzw. werden aktiv begleitet.

Wirtschaftsflächenkonzept

Das Büro für Wirtschaftsförderung lässt aktuell in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtentwicklungsamt ein Wirtschaftsflächenkonzept erarbeiten, als Fortschreibung und Weiterentwicklung des Gewerbeflächenkonzepts von 2015. Damit werden die im Stadtentwicklungsplan Wirtschaft 2030 verankerten Ziele für die gesamtberliner Wirtschaftsentwicklung auf bezirklicher und kleinräumiger Ebene konkretisiert. Bestandteil des Konzepts ist die Erarbeitung von Bewertungen, Zielen und konkreten Maßnahmen für alle relevanten Gewerbestandorte (inklusive Streulagen) in Pankow. Ergänzend wird auch der zukünftige Bedarf an gewerblichen Flächen im Bezirk prognostiziert. Im Ergebnis wird dem Bezirk ein umfassender Handlungsrahmen für eine bedarfsgerechte und strategische Entwicklung von wirtschaftsrelevanten Flächen vorliegen, der auch eine wichtige Basis für die Bauleitplanung bildet. Im Rahmen der Erarbeitung ist eine Beteiligung der relevanten bezirklichen und landesseitigen Wirtschaftsakteure und Verbände sowie der relevanten Ämter und Fachabteilungen im Bezirk vorgesehen. Die Fertigstellung des Wirtschaftsflächenkonzepts ist für Sommer 2023 vorgesehen.

Ehemaliges Regierungskrankenhaus Berlin Buch

Das landeseigene Areal des ehemaligen Regierungskrankenhauses an der Hobrechtsfelder Chaussee 100 in Berlin Buch stellt infolge einer in 2019 erfolgten Änderung im Flächennutzungsplan (FNP) ein recht neues Flächenpotenzial für gewerbliche Nutzungen dar. Das Büro für Wirtschaftsförderung Pankow ist bereits mehrfach durch interessierte Unternehmen und Akteure zu den Möglichkeiten einer gewerblichen oder kulturellen Nutzung an dem Standort angesprochen worden, so dass hier ein aktueller Handlungsbedarf besteht. Die konkreten Umsetzungsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen für eine gewerbliche Entwicklung am Standort sind Gegenstand einer aktuell laufenden Machbarkeitsstudie.  

Standort Buchholz Nord

Das Büro für Wirtschaftsförderung hat federführend die Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes für den landesweit bedeutsamen Standort Buchholz Nord begleitet. Das in Zusammenarbeit mit der bezirklichen Stadtplanung sowie den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen und für Wirtschaft, Energie und Betriebe in 2020 fertiggestellte Konzept stellt den Startschuss für eine der wichtigsten und größten landeseigenen Gewerbeentwicklungen im Berliner Nordosten dar. Der Standort bietet sehr gute Bedingungen für eine gewerbliche Entwicklung. Empfohlen werden eine flexible branchenoffene Entwicklung und die Profilierung zu einem nachhaltigen und möglichst klimaneutralen Standort. Bis Unternehmen hier angesiedelt werden, stehen in den kommenden Jahren noch mehrere Entwicklungsschritte an. Die weitere Entwicklung wird durch die zuständigen Landesverwaltungen gesteuert. Die Wirtschaftsförderung wird sich hierbei auch zukünftig weiter einbringen und den Entwicklungsprozess fachlich begleiten und unterstützen um hier Flächen für die lokale und regionale Unternehmerschaft zu schaffen.

Campus Berlin-Buch / Brunnengalerie

Der Campus Berlin-Buch hat sich in den vergangenen Jahren als moderner Wissenschafts-und Gesundheitsstandort etabliert und genießt als einer der größten Biotechparks Deutschlands auch international hohes Ansehen. Als einer der ausgewiesenen Zukunftsorte in Berlin besitzt der Standort nicht nur für den Bezirk Pankow eine zentrale wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Bedeutung, sondern auch für das gesamte Berliner Stadtgebiet und das angrenzende Brandenburger Umland. Infolge der fast vollständigen Flächenauslastung im Campus ist die anhaltend dynamische Entwicklung des Standorts jedoch zunehmend eingeschränkt. Beabsichtigte Erweiterungen der Bestandsunternehmen sowie die Ansiedlungsanfragen neuer Unternehmen können auf der jetzigen Campusfläche nicht mehr realisiert werden. Das Büro für Wirtschaftsförderung begleitet daher aktiv die vorgesehene Campuserweiterung im Bereich der südlichen Brunnengalerie. Nach Erarbeitung verschiedener Planungen und Konzepte stehen hier aktuell Abstimmungen zu Erschließungsfragen sowie die Schaffung von Planungsrecht an.

Gewerbegebiet Treseburger Straße

Das Gewerbegebiet Treseburger Str. liegt im Pankower Ortsteil Blankenburg. Infolge der hohen gewerblichen Flächenbedarfe ist eine Erweiterung des Gewerbegebietes um die nördlich angrenzenden Brachflächen entlang der Laake sowie der Bahngleise vorgesehen. Durch vermehrte Anfragen verschiedener Projektentwickler und Investoren zur Realisierung von Mischnutzungen oder auch Wohnungsbau besteht ein großer Handlungsdruck diese Flächen für entsprechende gewerbliche Nutzungen zu sichern bzw. zu entwickeln.

Das Büro für Wirtschaftsförderung hat auf der Grundlage der 2015 erstellten Gewerbeflächenkonzeption für den Bezirk aktuell eine Machbarkeitsstudie zu Potenzialflächen im Gewerbegebiet Treseburger Straße, Ortsteil Blankenburg beauftragt. In enger Kooperation mit dem Stadtentwicklungsamt und dem Umwelt- und Naturschutzamt wurden auf Grundlage einer Bestandsanalyse und unter Berücksichtigung der landschafts- und naturschutzfachlichen Belange Konzeptvarianten für die Erschließung und Baufeldbildung entwickelt, und eine städtebaulich-freiraumplanerische Vorzugsvariante abgeleitet.

Gewerbegebiet Niederschönhausen

Das Gewerbegebiet Niederschönhausen ist ein historisch gewachsener Standort mit einer vielfältigen kleinteiligen Nutzungsstruktur gerade im handwerklichen Bereich und in der Bauwirtschaft. Die gewerbliche Entwicklung wird jedoch zunehmend in den Randlagen gehemmt durch die umliegende und immer näher heranrückende Wohnbebauung, die zu einer deutlichen Verschärfung der Emissions- und Verkehrskonflikte beigetragen hat. Um die gewerblichen Nutzungen am Standort zu sichern, hatte sich das Büro für Wirtschafts-förderung bereits 2018 dafür eingesetzt, dass ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst wurde. Im Rahmen der B-Plan-Erarbeitung werden auch Empfehlungen für die weitere Ausrichtung des Gebiets erarbeitet. Um die angespannte verkehrliche Situation zu verbessern, hat die Wirtschaftsförderung im Sommer 2022 ein qualifiziertes Fachbüro mit der Durchführung einer umfassenden Verkehrs- und Erschließungskonzeption beauftragt.

Ziel war es konkrete und möglichst anwohnerverträgliche Handlungsempfehlungen für die Sicherung und Optimierung der inneren und äußeren verkehrlichen Erschließung des Gewerbegebiets zu erarbeiten und diese mit den zuständigen Behörden auf Umsetzbarkeit zu prüfen. Die Erarbeitung erfolgte dementsprechend in fortlaufender enger Abstimmung mit den zuständigen Akteuren im Senat und Bezirk. Über die Ergebnisse wurden Anwohner und Unternehmen auf einer Informationsveranstaltung im Herbst 2023 informiert. Der Abschlussbericht wird voraussichtlich im 2. Quartal 2024 fertiggestellt.

 

Beteiligungsveranstaltung zum Verkehrskonzept Gewerbegebiet Niederschönhausen am 25.09.23

Informationsveranstaltung am 25. September 2023

Vielen Dank an alle Teilnehmende dieser Informationsveranstaltung. Auch wenn das Ergebnis die meisten Anwohnende nicht zufrieden stellte, war der Austausch konstruktiv und wertschätzend.

Hiermit erhalten Sie die Präsentation der Wirtschaftsförderung und von Hoffmann-Leichter Ingenieurbüro mbH sowie die Karte mit den untersuchten Maßnahmen.

Download Präsentation Wirtschaftsförderung
Download Präsentation Hoffmann-Leichter
Download Karte

Frequently Asked Questions (FAQ)

Die Diskussionen aus der Veranstaltung werden hier in Form von Fragen und Antworten wiedergegeben, um sie einer breiten interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Was war die Aufgabenstellung des Gutachtens?

Aufgabe war es, in einem zweistufigen Verfahren, die Defizite und Konflikte, die sich aus der vorhandenen Erschließung für das Gewerbegebiet Niederschönhausen ergeben, sowohl großräumig (Stufe 1), wie auch kleinräumig, in einer höheren Untersuchungstiefe (Stufe 2), zu analysieren und daraus verkehrsplanerische Lösungen zu entwickeln, mit denen sich die festgestellten Defizite lindern oder beheben lassen.

Zur Analyse zählten folgende Aufgaben:

  • Ermittlung der unterschiedlichen Straßennetzkategorien und Zuordnung der Zuständigkeiten
  • Ermittlung der Kfz-Verkehrsmengen im Bestand sowie für die Prognose 2030
  • Ermittlung der Durchgangsverkehre in der Buchholzer Straße, Wackenbergstraße und Blankenburger Straße durch Kordonerhebungen
  • Auswertung von Unfalltypensteckkarten der letzten drei Jahre zur Identifikation möglicher Unfallschwerpunkte oder auffälliger Häufungsstellen
  • Analyse und Bewertung der Konflikt- und Begegnungssituation im fließenden Verkehr
  • Ermittlung der Stellplatzauslastungen im öffentlichen Straßenland im Umfeld des Gewerbegebiets
  • Analyse und fachliche Bewertung vorhandener Voruntersuchungen (z.B. Studienprojekt der TU Berlin) sowie übergeordneter Planwerke (z.B. Radverkehrsnetz Berlin, ÖPNV-Vorrangnetz etc.)

Es wurde untersucht, an welchen Stellen im Gebiet ein unmittelbarer Handlungsbedarf (eine erhebliche Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit) und wo weiterer Handlungsbedarf besteht (langfristiger Eingriffsbedarf).

Im weiteren Schritt wurden Lösungsvorschläge aufgezeigt und auf deren Umsetzungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der jeweiligen Zuständigkeiten geprüft.

Welche Defizite wurden im Gebiet ermittelt?

Netzkategorien und Zuordnung der Zuständigkeiten: Die Buchholzer Straße im Norden, die Blankenburger Straße im Süden sowie Grumbkowstraße sind Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes und liegen daher in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Lediglich die Wackenbergstraße sowie der Großteil der Quartiersstraße des Latte-Kiezes sind dem Erschließungsstraßennetz zugeordnet und somit in der Zuständigkeit des Bezirks. 

Verkehrsmengen: Der Großteil des fließenden Verkehrs wird auf dem übergeordneten Verkehrsnetz, insb. auf der Blankenburger Straße abgewickelt. Die hier ermittelten Verkehrsmengen sind zwar hoch, aber nicht übermäßig bzw. ungewöhnlich hoch. Die Verkehrsbelastung der Wackenbergstraße, insb. westlich des Gewerbegebiets war hingegen sehr gering. Die genauen Zahlen entnehmen Sie bitte der Präsentation.

Durchgangsverkehr: Ein hoher Durchgangsverkehrsanteil konnte im Zuge der übergeordneten Straßen festgestellt werden. Die Wackenbergstraße ist für den Durchgangsverkehr wenig attraktiv. Hier wird das Verkehrsaufkommen hauptsächlich durch den gewerblichen Quell- und Zielverkehr geprägt.

Die Unfallanalyse ergab für das Untersuchungsgebiet keine Unfallhäufung, die einen Eingriff in die verkehrsrechtlichen Anordnungen begründen würde.

Gleichwohl wurde festgestellt, dass eine Belastung der Anwohner:innen (Schall, Schadstoffe, Erschütterungen) besteht. Zudem genügen die Fahrbahnzustände in einigen Abschnitten im Gebiet nicht zur Aufnahme des Verkehrs. Auch die Fuß- und Radverkehrsanlagen sind marode oder fehlen gänzlich.

Insgesamt jedoch sind die ermittelten Defizite nicht ausreichend groß, dass ein sofortiger und unbedingter Eingriffsbedarf daraus abgeleitet werden kann.

Hat das Gutachten Maßnahmensvorschläge erarbeitet?

Es wurden eine Reihe von Maßnahmenvorschlägen erarbeitet, die darauf abzielen, die gewerblichen Nutzungen zu erhalten und die Anwohner:innen zu entlasten.

Diese Maßnahmenvorschläge wurden mit dem Bezirk, der zuständigen Senatsverwaltung für Verkehr des Landes Berlins und weiteren Partnern (Wasserbetriebe, Polizei) auf Umsetzbarkeit intensiv überprüft und abgewogen.

Was hat die Prüfung der Maßnahmen hinsichtlich der Umsetzungsfähigkeit ergeben?

Im Ergebnis zeigt sich, dass die Mehrheit der Maßnahmenvorschläge nach aktuellem Stand keine oder nur eine geringe Chance auf Umsetzung haben.

Die Gründe hierfür sind je nach Art der Maßnahme unterschiedlich: Entweder sind die rechtlichen Voraussetzungen für die verkehrsrechtliche Anordnung der Maßnahmen nicht gegeben (Nachweis einer qualifizierten Gefahrenlage ist nicht zu erbringen), die Maßnahmen befinden sich außerhalb der Zuständigkeit des Bezirks und finden bei der SenMVKU (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) keinen Zuspruch oder finanzielle und personelle Kapazitäten im Bezirk fehlen, um alternative Sanierungs- / Instandsetzungsmaßnahmen absehbar umsetzen zu können.

Was heißt qualifizierte Gefahrenlage?

Verkehrsrechtliche Anordnungen aus denen sich Beschränkungen oder Verbote des fließenden Verkehrs ergeben (wie Geschwindigkeitsreduzierungen oder Durchfahrtssperren) erfordern für deren dauerhafte Anordnung den Nachweis einer qualifizierten Gefahrenlage. Das bedeutet, dass aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage nachgewiesen werden muss, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der durch die StVO geschützten Rechtsgüter erheblich übersteigt (vgl. § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO). Der Nachweis kann i.d.R. durch eine Unfallhäufungsstelle oder andere verkehrssicherheitsrelvante Indizien erbracht werden. Die festgestellte unauffällige Verkehrssituation in der Wackenbergstraße ließ keinen Rückschluss auf eine qualifizierte Gefahrenlage zu.​​​​​

Welche Maßnahmenvorschläge liegen in Verantwortung des Bezirks Pankow?

Einige Maßnahmenvorschläge liegen in Zuständigkeit des Bezirks (Straßen- und Grünflächenamt). Die Umsetzung der Maßnahmen ist abhängig von Kapazitäten und verfügbaren Ressourcen. Dies betrifft folgende Maßnahmenvorschläge:

Fahrbahnsanierung Wackenbergstraße, Charlottenstraße: Angesichts der aktuellen Verkehrssicherheitslage (keine Unfallhäufung), keiner übermäßig hohen Verkehrsmenge und nur begrenzt verfügbarer Finanzen besteht mit Blick auf andere Straßen im Bezirk Pankow, die einen viel höherem Handlungsbedarf haben, nur eine geringe Sanierungspriorität. Eine Umsetzung könnte nur erfolgen, wenn die Prioritäten für Straßensanierungen im Bezirk von politischer Seite geändert würden und die finanziellen und personellen Ressourcen gesichert wären.

Gehwegsanierung Wackenbergstraße, Grumbkowstraße, Buchholzer Straße, Charlottenstraße: Da hier aktuell die Verkehrssicherheit gegeben ist und die finanziellen Mittel im Bezirk sehr knapp sind, besteht für die Sanierung dieser Gehwegabschnitte mit Blick auf andere Bereiche im Bezirk Pankow mit viel höherem Handlungsbedarf keine Investitionspriorität. Diese Maßnahme kann jedoch im Bereich der Buchholzer Straße/Grumbkowstraße erneut geprüft werden, wenn der neue Schulstandort realisiert wird.

Einrichten einer Durchfahrtssperre in der Wackenbergstraße: Diese Maßnahme wäre kurzfristig und mit geringem Aufwand möglich, kann jedoch wegen fehlender qualifizierter Gefahrenlage nicht umgesetzt werden. Wegen des aktuell geringen Verkehrsaufkommens besteht kein Handlungserfordernis für solch eine verkehrsrechtliche Anordnung. Daher plant der Bezirk die Aufstellung eines informellen Hinweisschildes mit Bitte zur Umfahrung der Straße, um Störungen durch den LKW-Verkehr zu minimieren.

Fußgängerüberweg Grumbkowstraße, Buchholzer Straße, Charlottenstraße: Diese Maßnahme ist im Bezirk bisher nicht vorgesehen und auch nicht in der AG Fußverkehr aufgenommen, soll jedoch im Weiteren nochmal geprüft werden.

Eine weitere wirksame Maßnahme wäre das Einrichten einer zusätzlichen Erschließungsstraße zwischen Buchholzer Straße und Blankenburger Straße, um den Verkehr neu zu ordnen und zu lenken. Diese Maßnahme ist schwer realisierbar, da hiermit ein umfangreicher Eingriff in Privateigentum erforderlich wäre. Eigentum hat jedoch einen hohen rechtlichen Schutz, weshalb sich ein solcher Eingriff bei der aktuellen Ausgangslage nicht begründen ließe. Darüber hinaus erfordert ein Enteignungsverfahren eine planungsrechtliche Grundlage (B-Plan), den Nachweis der Alternativlosigkeit. Da angesichts der komplexen Eigentümerstrukturen nicht von einer einvernehmlichen Zustimmung aller Eigentümer auszugehen ist, ist von Klagen und der Durchführung langjähriger Normkontrollverfahren auszugehen. Eine Umsetzung wäre, sofern überhaupt, nur sehr langfristig und nur durch den Einsatz sehr hoher finanzieller Investitionen für den Einkauf der benötigten Teilflächen und Bau der Straße möglich.

Bei welchen Maßnahmenvorschlägen hat der Bezirk keinen Einfluss?

Die Mehrzahl der Maßnahmenvorschläge sind in Zuständigkeit des Landes Berlin, so dass der Bezirk keinen Einfluss auf die Entscheidung zur Umsetzung hat. Dies betrifft folgende Maßnahmenvorschläge:

Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 in der Grumbkowstraße, Buchholzer Straße (westlich und innerhalb des Gewerbegebiets): Diese Maßnahme wäre kurzfristig und mit geringem Aufwand umsetzbar. Jedoch ist die Umsetzung, so der derzeitige Stand, laut Aussage der zuständigen Senatsverwaltung nicht möglich, weil aktuell keine qualifizierte Gefahrenlage erkannt wird.

Parkplatzreduzierung Grumbkowstraße (nördlicher Abschnitt), Buchholzer Straße (westlich und innerhalb des Gewerbegebiets): Diese Maßnahme wäre mit geringem Aufwand umsetzbar. Jedoch ist die Umsetzung laut Aussage der Senatsverwaltung nicht sinnvoll, weil dann mit einer Beschleunigung der Fahrtgeschwindigkeiten im Kfz-Verkehr zu rechnen ist.

Einrichten von Radschutzstreifen Grumbkowstraße, Buchholzer Straße (westlich und innerhalb des Gewerbegebiets und Schönhauser Straße): Diese Maßnahme wäre mit überschaubarem Aufwand umsetzbar. Jedoch ist die Umsetzung unwahrscheinlich, weil Schutzstreifen in nur noch wenigen Ausnahmefällen angeordnet werden und darüber hinaus abhängig vom Straßenquerschnitt sind, der dafür ausgelegt sein muss. Diese Maßnahme wird jedoch erneut geprüft, wenn der neue Schulstandort an der Buchholzer Straße/Grumbkowstraße realisiert wird.

Einbahnstraßensystem Beuthstr., Buchholzer Str., Wackenbergstr: Diese Maßnahme wird von der Senatsverwaltung abgelehnt, weil Einbahnstraßen im übergeordneten Straßennetz grundsätzlich zu vermeiden sind.

Welche Möglichkeiten hat der Bezirk?

Der Bezirk kann langfristig steuern. Im Zuge eines Bebauungsplanverfahrens wäre zu prüfen, inwieweit zukünftige Nutzungen, die besonders viel Verkehr erzeugen (z.B. Einzelhandel) ausgeschlossen werden können. Dies betrifft jedoch nur zukünftige Nutzungen. Vorhandene Nutzungen genießen Bestandsschutz und können nicht rückwirkend geändert werden.

Weiterhin hat der Bezirk mit dem vorliegenden Gutachten eine umfassende Bewertung der aktuellen Situation im Untersuchungsgebiet gemacht und Maßnahmenvorschläge mit den zuständigen Stellen beim Bezirk und Land Berlin erörtert. Diese Maßnahmenvorschläge sind zwar aktuell nicht bzw. nur schwer umsetzbar, werden aber nicht endgültig verworfen.

Der Bezirk verfolgt die Maßnahmenvorschläge weiter und prüft sie stets neu, wenn sich politische oder rechtliche Rahmenbedingungen, die Verkehrssituation im Untersuchungsgebiet oder die finanzielle und personelle Situation im Bezirk ändern.

Die Wackenbergstraße wurde teilweise neu asphaltiert, aber andere Abschnitte nicht. Warum?

Ein Neubau aus Fördermittel der EU ist dem zuständigen Amt im Bezirksamt Pankow nicht bekannt. Ein Teil der Wackenbergstraße wurde mit einer Betonfahrbahn befestigt. Wann genau das geschehen ist, entzieht sich dem Wissen der derzeitigen Mitarbeiter im Straßenamt.

Wann wird der Schulstandort errichtet und welchen Einfluss hat er auf die zukünftige Verkehrsgestaltung?

Der Standort wird freigehalten, steht jedoch aktuell nicht auf der Prioritätenliste des Land Berlins für die nächsten 10 Jahre. Mit dann erwartbarem erhöhten Schüleraufkommen liegen jedoch neue Argumente vor, um Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung begründen zu können. So werden die Maßnahmenvorschläge im Bereich der Buchholzer Straße / Grumbkowstraße erneut geprüft, wenn der neue Schulstandort realisiert wird.

Warum wurde die Straße 103 im Verkehrsgutachten nicht betrachtet?

Die Straße 103 wurde im Rahmen der Bestandsaufnahme und -analyse begutachtet und bewertet. In einer nachgelagerten Schleppkurvenuntersuchung (Bearbeitungsstufe 2) konnte jedoch für den Knotenpunkt Wackenbergstraße / Straße 103 festgestellt werden, dass die Nutzbarkeit durch Sattelzüge nach Einschätzung des Verkehrsgutachters nicht gewährleistet ist. Der mögliche Begegnungsfall zweier Lkws, Bussen oder einer Kombination aus beiden ist aufgrund der geringen Fahrbahnbreite selbst unter Nutzung der Seitenräume nicht gewährleistet. Weiter ist selbst bei Entfall der Stellplätze auf der Wackenbergstraße und der Straße 103 im Bereich des Knotenpunkts die Breite nicht ausreichend, um eine Nutzung ohne Überfahrung der vorhandenen Borde bzw. des Fahrbahnrands im Bereich der Straße 103 zu gewährleisten. Es wird daher seitens des Gutachters empfohlen eine Befahrung der Straße 103 im Schwerverkehr nur in eine Fahrtrichtung zuzulassen und die Nutzung für Lkw auf Ver- und Entsorgungsfahrzeuge zu beschränken. Eine Einschätzung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde steht bis dato noch aus.

Was tut der Bezirk, damit Tempo-30-Zonen auch von allen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden?

Die Durchsetzung der Tempo-30-Zonen liegt in der Verantwortung der Polizei. Der Bezirk ist dazu regelmäßig im Gespräch mit der Polizei, um mehr Kontrollen durchzuführen.

Es gab schon eine Vielzahl an BVV-Beschlüssen zum Gebiet. Warum ist nichts passiert?

Die Beschlüsse führten zu dieser Studie, die dieses Gebiet auf Machbarkeit und Umsetzungsfähigkeit von Maßnahmen und Beschlüssen geprüft hat.

Politisch mehrheitlich getroffene Beschlüsse sind keine Garantien für deren inhaltliche Umsetzung. Vor deren Umsetzung bedarf es noch fachlicher Prüfungen und Einschätzungen. Dabei unterliegen die Inhalte der getroffenen Beschlüsse den gesetzlichen Voraussetzungen. Sind diese nicht gegeben, so lassen sich auch politische Beschlüsse nicht (dauerhaft) umsetzen. Die Untersuchung konzipierte ein Bündel an Maßnahmen, welche zur Verbesserung der Situation hätte beitragen können. Die Umsetzung scheitert jedoch an der aktuellen Gesetzeslage insb. der StVO. Die für 2023 vorgesehene Novellierung der StVO, hätte die strengen verkehrsordnungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung verkehrslenkender und beruhigender Maßnahmen, an denen die Umsetzung in vielen Fällen scheitert, aufgelockert und den Kommunen und Gemeinden mehr Spielraum zur Umsetzung moderner und nachhaltiger Verkehrskonzepte an die Hand gegeben. Leider scheiterte diese Novelle im November 2023 vorerst an einer fehlenden Mehrheit im Bundesrat. Die Novelle der StVO ist aus fachlicher Sicht zwingende Voraussetzung für die rechtlich sichere Umsetzung der unbestritten erforderlichen Verkehrs- und Mobilitätswende. Sollte die Novellierung der StVO in weiteren Anläufen doch beschlossen werden, ist die Umsetzung der im Rahmen der Untersuchung vorgeschlagenen Maßnahmen erneut rechtlich zu bewerten und zu überprüfen.    ​​

Wurden die Ergebnisse der Untersuchung durch die Studierenden der TU-Berlin mit geprüft?

Die Ergebnisse der studentischen Untersuchung sowie dort vorgeschlagene Ideen zu Maßnahmen wurden im Rahmen des vorliegenden Gutachtens geprüft und sind in die Abstimmungen der Maßnahmen und Ergebnisse des Gutachtens eingeflossen. Auch hier sind eine Reihe der Maßnahmenvorschläge aus den oben genannten Gründen nicht umsetzbar.

Wie sieht der weitere Zeitplan aus?

Am 04.09.2018 wurde ein Aufstellungsbeschluss zu einem Bebauungsplan für das Gewerbegebiet durch das Bezirksamt eingebracht. Das weitere Vorgehen des B-Planverfahrens wird durch das Stadtentwicklungsamt bekannt gegeben.

Des Weiteren wurde die Idee eines Dialogprozesses mit Anwohnenden und Gewerbetreibenden (Werkstattverfahren) vorgeschlagen. Diese Idee wird vom Bezirk begrüßt und soll nun weiterverfolgt werden.

Das BA ist weiterhin bemüht, die SenMVKU Abt. VI von der Erforderlichkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung in der Grumbkowstraße und in der Buchholzer Straße von 50 km/h auf 30 km/h zu überzeugen. Ein Ergebnis steht bislang noch aus.

Standort Wilhelmsruher Tor

Der Standort am Wilhelmsruher Tor sollte ursprünglich als Wohnstandort entwickelt werden. Im laufenden B-Planverfahren wurde im Ergebnis eines durchgeführten Geruchsimmissionsgutachtens festgestellt, dass in weiteren Teilen des Gebiets den gesetzlichen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht entsprochen werden kann, so dass die Entwicklung eines Wohnstandorts vorerst aufgegeben wurde. Stattdessen sollten alternative Nutzungsmöglichkeiten für den Standort geprüft. Zu diesem Zweck hat das Büro für Wirtschaftsförderung in Abstimmung mit dem Stadtentwicklungsamt eine Machbarkeitsstudie zur Untersuchung und Gestaltung gewerblicher Nutzungen beauftragt. Dabei wurden die bestehenden Rahmenbedingungen und Restriktionen am Standort sowie die Verträglichkeit mit den umgebenden Arealen berücksichtigt.

Stadtquartier Blankenburger Süden

Das Stadtquartier Blankenburger Süden soll in Pankow, zwischen Blankenburg und Heinersdorf, entstehen. Geplant ist hier im Sinne einer ganzheitlichen Stadtentwicklung ein breiter Nutzungsmix aus Wohnungen, Schulen und Kitas, Grünflächen und insgesamt 40 ha Gewerbe. Aktuell laufen beauftragt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen „Vorbereitende Untersuchungen“, um zu schauen wie z.B. die Nutzungen räumlich verteilt werden können, die verkehrliche Anbindung des Quartiers gesichert und eine umweltverträgliche Entwicklung erfolgen kann. Die Untersuchungsthemen sind vielfältig und komplex, so dass hier noch mehrere Jahre benötigt werden bis zu konkreten Bauvorhaben und Ansiedlungen. Das Büro für Wirtschaftsförderung wird den Prozess wie bisher aktiv begleiten und sich engagiert dafür einsetzen, dass die geplanten gewerblichen Flächen gesichert bleiben und hier effizient und zukunftsgerichtet Raum für neue Arbeitsplätze und Unternehmen geschaffen wird.

Campus Weißensee

Die Kunsthochschule Berlin Weißensee hat für Pankow eine zentrale Bedeutung als Bildungs- und Forschungszentrum, im Bereich Design, Freie Künste und Kreativwirtschaft. Infolge der anhaltend wachsenden Studentenzahlen ist für die nächsten 10-15 Jahre zwischen Land, Bezirk und Hochschule eine Erweiterung und Weiterentwicklung des Standorts vereinbart worden, hin zu einem dynamischen Wissenschafts- und Kreativstandort - dem Campus Weißensee. Geplant ist auf einem Nachbargrundstück ein spannender Nutzungsmix mit Flächen für Lehre und künstlerisch-praktische Ausbildung, studentisches Wohnen, Labore für Start-Ups, Ausstellungen sowie gastronomische Angebote. Das Büro für Wirtschaftsförderung ist zum Vorhaben in engem Austausch mit der Kunsthochschule und wird auch das von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen geplante Konzeptverfahren zur Grundstücksvergabe intensiv begleiten. Mit dem geplanten Ansiedlungs- Existenzgründungs- und Innovationszentrum werden den Absolventen der Kunsthochschule und anderer Bildungsinstitute, vielfältige Chancen für eine Verwirklichung innovativer Ideen im wirtschaftlichen und unternehmerischen Sinn gegeben. Damit kann das kreative, prosperierende Image von Berlin und des Bezirks Pankow mit einem krisensicheren Raumangebot für die Kreativwirtschaft langfristig gesichert werden.

Quartier Langhansstraße

Das Gebiet rund um die Langhansstraße ist infolge seiner historischen Entwicklung auch heute noch in hohem Ausmaß durch verschiedene kleingewerbliche Strukturen geprägt. Insbesondere entlang der Lehderstraße und Streustraße (u.a. Ruthenbergische Höfe) konzentriert sich eine Mischung aus Handwerk, Reparaturdienstleistern, Handel sowie Kultur- und Kreativwirtschaft. Das Gebiet besitzt als eines der wenigen innerstädtischen gewerblichen Areale, das bis heute „überlebt“ hat, eine zentrale Bedeutung für die Versorgung der umliegenden Wohngebiete mit Handwerker- und Reparaturdienstleistungen. Durch den vermehrten Zuzug von Bevölkerungsgruppen und die sehr dynamische Wohnbauentwicklung besteht jedoch aktuell ein hoher Umnutzungs- und Verdrängungsdruck auf die gewerblichen Standorte. Auf Grundlage der Ergebnisse einer Vorbereitenden Untersuchung zu den Themen wie Wohnen, Wirtschaft, Gewerbe, Mobilität und Soziale Infrastruktur wurde im Dezember 2021 ein Sanierungsgebiet ausgewiesen. In den nächsten 10-15 Jahren werden hier unter Beteiligung der lokalen Akteure zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. Die Wirtschaftsförderung hat die gewerblichen Belange umfangreich in den Prozess mit eingebracht und setzt sich auch zukünftig dafür ein, dass die kleingewerblich-handwerklichen Strukturen im Quartier gesichert und weiterentwickelt werden.

Standort Kniprodestraße

Der Standort Kniprodestraße 60/62 ist aktuell durch Nutzungen der Berliner Stadtreinigung (BSR) des bezirklichen Straßen- und Grünflächenamt (SGA) und kleingewerbliche Nutzungen (ca. 40 Unternehmen) geprägt. Infolge der zunehmenden Flächenbedarfe der BSR und des SGA in einer wachsenden Stadt sowie des hohen gewerblichen Flächenbedarfs wurden in enger kooperativer Abstimmung mit allen Akteuren in einer städtebaulichen Machbarkeitsstudie Vorschläge für eine Neuordnung und städtebauliche Optimierung des zentral gelegenen Standortes erarbeitet. Die durch eine Befragung in die Untersuchung eingebundenen Gewerbeunternehmen signalisierten ausnahmslos einen zwingenden Bedarf und hohes Interesse am Standortverbleib. Um die wachsenden Flächenansprüche bei gleichzeitig begrenzter Grundstücksfläche realisieren zu können, ist die Stapelung der gewerblichen Nutzungen in einem mehrgeschossigen innerstädtischen Gewerbehof nach dem Vorbild von Städten wie München oder Hamburg vorgesehen. Das Büro für Wirtschaftsförderung hatte die vom Stadtentwicklungsamt beauftragte Studie intensiv begleitet und nun mit eingeworbenen Fördergeldern die landeseigene Gesellschaft WISTA.Plan beauftragt erste Schritte für die Umsetzung der geplanten Standortentwicklung und für die Vorbereitung eines Bebauungsplanverfahrens einzuleiten.

Gewerbegebiet Storkower Straße

Der Bereich entlang der Storkower Straße zwischen Landsberger Allee und Kniprodestraße ist eines der wichtigsten innerstädtischen Gewerbegebiete im Bezirk Pankow. Das Gebiet ist durch einen Nutzungsmix aus Kleingewerbe, Handel, Freizeitnutzungen und Dienstleistungen geprägt. Der bauliche Zustand ist jedoch teils mangelhaft und vorhandene Flächen werden oft nur begrenzt genutzt. Durch die hohen Flächenkonkurrenzen und steigenden Mietpreise kommt es zunehmend zu einer Verdrängung der ansässigen kleingewerblichen Unternehmen.

Das Büro für Wirtschaftsförderung im Berliner Bezirk Pankow hatte aus diesem Grund eine Potenzialstudie zur gewerblichen Verdichtung und städtebaulichen Aufwertung für das Gewerbegebiet Storkower Straße beauftragt, die im Oktober 2021 abgeschlossen wurde. In der vorliegenden Studie sind u.a. Vorschläge

  • zum Erhalt der Bestandsunternehmen am Standort
  • zur besseren Anordnung und effizienteren Nutzung von Flächen
  • fehlenden Nutzungen am Standort
  • und zur künftigen Weiterentwicklung des Gewerbegebiets erarbeitet worden.

Die Interessen und Standorteinschätzungen der Unternehmen und Eigentümer vor Ort sind in die Untersuchung eingegangen. In begleitenden Beteiligungsformaten wurden zudem Herausforderungen und Problemstellungen im Gebiet benannt, die Grundlage für die Initiierung eines inzwischen regelmäßigen Austauschs der lokalen Akteure waren. Das Büro für Wirtschaftsförderung wird den Entwicklungsprozess sowie die gestartete Dialogreihe zum Austausch und zur Abstimmung von Maßnahmen für das Gewerbegebiet Storkower Straße auch zukünftig begleiten und unterstützen.

Gebietsdialog Gewerbegebiet Storkower Straße 09.11.2020

Kontakt

Merten Klementz

Merten Klementz

Gewerbeansiedlung und Flächennutzung, stellv. Büroleiter
Bezirksamt Pankow, Büro für Wirtschaftsförderung


merten.klementz@ba-pankow.berlin.de