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Kurz- und mittelfristige Energieeinsparmaßnahmen: Was Betriebe wissen müssen


INFO-Blatt zu Kurz- und mittelfristigen Energieeinsparmaßnahmen:

Was Betriebe wissen müssen

Das Büro für Wirtschaftsförderung des Bezirksamt Pankow informiert über die neuen Vorschriften seit dem 1. September 2022 zu den kurzfristigen Maßnahmen und die Vorschriften seit dem 1. Oktober 2022 zu den mittelfristigen Maßnahmen

Das Bundeskabinett hat am 24. August kurzfristige Einsparmaßnahmen beschlossen. Seit dem 1. September müssen nun zeitnah eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt werden. Die "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen" gilt für 6 Monate:

Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV 

https://www.gesetzeim-internet.de/ensikumav/BJNR144600022.html

 

Die wichtigsten kurzfristigen Energieeinsparmaßnahmen im Überblick finden Sie im nachfolgenden Dokument (PDF)