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Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld (06/2020)


Corona-Virus der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit hält auf dieser Seite alle Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld (KUG) für Sie bereit. Kurzarbeitergeld hilft, Ihnen, wertvolle Arbeitskräfte in Ihrem Betrieb zu erhalten, auch wenn sie vorübergehend nicht ausgelatstet sind. Das KUG ersetzt einen Teil des Entgelts der Beschäftigten. Außerdem werden die Sozialversicherungsbeiträge abzüglich der Arbeitslosenversicherung pauschaliert erstattet.

Diese folgende Seite lotst Sie durch alle Fragen und wird regelmäßig aktualisiert und ergänzt.

https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Das Wichtigste in Kürze

  • Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
  • Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden pauschal erstattet.
  • Der Bezug von Kug ist bis zu 12 Monate möglich. Bis Ende 2020 gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Bezugsdauer von längstens 21 Monaten.
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf KUG.
  • In Betrieben, in denen Vereinbarungen zur Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.