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Senat beschließt SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung (06/2020)


SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung ersetzt die bisherige SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung

Der Senat hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2020 die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung beschlossen. Die neue Verordnung löst die bisherige SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung ab.
Damit werden die seit Mitte März mehrmals weiter entwickelten Regelungen deutlich entschlackt, vereinfacht und auf die wesentlichen Abstands- und Hygieneregeln konzentriert. Überholte Regelungen werden mit der neuen Verordnung gestrichen.

Im Vordergrund stehen jetzt die weiter geltenden Grundregeln: wo immer möglich muss man 1,5 Meter Abstand halten zu Menschen, mit denen man nicht zusammenlebt. Die Kontaktbeschränkungen auf zwei Haushalte oder fünf Personen werden aufgehoben, trotzdem sollte man seine physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen weiter möglichst gering halten. Für alle Veranstalter, für die, die Verantwortung für Betriebe, Vereine und andere Einrichtungen haben, werden die Regeln zur Infektionsvermeidung klarer und einfacher gefasst. So wurden auch die Paragrafen von ursprünglichen 25 auf 12 deutlich reduziert und zusammengefasst.

Hier eine Zusammenfassung der neuen SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung:

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.949728.php