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Neue Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern


Ab dem 1. März 2021 werden die Fördervoraussetzungen für E-Lastenfahrrad-Richtlinie gesenkt. Etliche Modelle, deren Förderung bisher abgelehnt werden musste, sind jetzt förderbar. Unter anderem wurde die Vorgabe für die Nutzlast von 150 kg auf 120 kg gesenkt.

Auch das Transportvolumen wurde durch eine leichtere Vorgabe ersetzt: das Lastenfahrrad muss lediglich mehr Volumen aufnehmen können, als ein herkömmliches Fahrrad. Die Förderung beträgt 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal 2.500 Euro.

Dem Förderantrag muss ein Angebot für das entsprechende E-Lastenfahrrad beigefügt werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Freiberufler, Kommunen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, rechtsfähige Vereine und Verbände, keine Privatpersonen.

Die Förderung gilt vom 1. März 2021 bis zum 29. Februar 2024.

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/E-Lastenfahrrad/e-lastenfahrrad_node.html