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Neustarthilfe für Soloselbständige hat sich deutlich verbessert


  • Neustarthilfe auf einmalig 50% des Refenzsumsatzes verdoppelt
  • Maximale Betriebskostenpauschale auf 7.500€ erhöht
  • Nicht kombinierbar mit Überbrückungshilfe III

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/neustarthilfe.html

Hier finden Sie den Antrag

(Für die Anmeldung zum Direktantrag benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat.)