Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen
Der Fonds ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern. Ziel des Sonderfonds ist es, durch die Corona-Pandemie verursachte Härten für Veranstalter auszugleichen und Schäden, die aus Corona-bedingten behördlichen Veranstaltungsverboten entstehen, zu entschädigen. Der Fonds richtet sich an Veranstalter von nach § 69 GewO festgesetzten Messen und Ausstellungen.
Die Inanspruchnahme des Sonderfonds erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
- Registrierung mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Veranstaltungsstart (spätestens am 28. Februar 2022) auf Online-Plattform (siehe unteren Anmelde-Link).
- Sollte es tatsächlich zu einem Corona-bedingten behördlichen Veranstaltungsverbot kommen, kann auf Grundlage der Registrierung ein Antrag auf Billigkeitsleistung aus dem Sonderfonds gestellt werden. Eine Antragsstellung ist bis Ende September 2022 möglich.
Weitere Informationen und Kontakt:
Hotline: 030 1200 21036
Email: bmwi-soma(at)snt-regiocom.com