Corona Überbrückungs-Zuschuss für Juni, Juli, August 2020 (07/2020)
Registrierung und Beantragung ab sofort möglich
Der Bundeszuschuss steht
- kleinen und mittelständischen Unternehmen
- Freiberuflern und Soloselbstständigen
- sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen
zur Verfügung.
Voraussetzung sind:
- eine dauerhafte wirtschaftliche Tätigkeit am Markt,
- die zu wesentlichen Teilen oder vollständige Einstellung der Geschäftstätigkeit infolge der Corona-Pandemie bzw.
- ein auf die Corona-Pandemie zurückzuführender Umsatzrückgang für März/April 2020 von mind. 60% im Vergleich zum Vorjahr.
Die Antragsteller dürfen sich am 31. Dezember 2019 gemäß EU-Definition nicht in Schwierigkeiten befunden haben. Bezuschusst werden ja nach Umsatzrückgang bis zu 80% der Fixkosten für die Monate Juni, Juli und August 2020.
Es handelt sich um ein digitales, zweistufiges Antragsverfahren, das über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer geführt werden muss.
- In Stufe 1 werden die Antragsvoraussetzungen und die erstattungsfähigen Fixkosten glaubhaft gemacht.
- In Stufe 2 wird nach Programmende über eine Soll-Ist-Abrechnung die tatsächliche Mittelverwendung nachgewiesen. Bei Abweichungen von der Prognose sind zu viel gezahlte Zuschüsse zurückzuzahlen oder werden nachträglich aufgestockt.
Weitere Infos zu Registrierung und Beantragung finden Sie auf der Website:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html