Neustarthilfe für Soloselbständige hat sich deutlich verbessert
- Neustarthilfe auf einmalig 50% des Refenzsumsatzes verdoppelt
- Maximale Betriebskostenpauschale auf 7.500€ erhöht
- Nicht kombinierbar mit Überbrückungshilfe III
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/neustarthilfe.html
(Für die Anmeldung zum Direktantrag benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat.)